
16.05.2025 ● WORK4KIDS
Kita-Personalverordnungen im Wandel
Der akute Fachkräftemangel in deutschen Kindertagesstätten zwingt viele Bundesländer zu Anpassungen ihrer Personalverordnungen. Ziel ist es, den Betreuungsausfall zu minimieren und die Betreuungszeiten zu sichern. Dabei setzen die Länder auf unterschiedliche Maßnahmen, die von flexibleren Einsatzmöglichkeiten für Ergänzungskräfte bis hin zur Absenkung von Qualitätsstandards reichen.
Nordrhein-Westfalen: Flexibler Einsatz von Ergänzungskräften
In Nordrhein-Westfalen trat am 6. Dezember 2024 eine neue Personalverordnung in Kraft. Diese erlaubt es Kitas, bei unvorhersehbaren Personalengpässen für bis zu sechs Wochen von den üblichen Personalschlüsseln abzuweichen. In solchen Fällen kann eine pädagogische Fachkraft gemeinsam mit Ergänzungskräften bis zu 60 Kinder betreuen¹. Diese Maßnahme darf nur einmal pro Kindergartenjahr und nur mit Zustimmung des Jugendamts angewendet werden¹.
Zusätzlich wurde der Zugang für Menschen mit pädagogischen Studienabschlüssen aus dem Ausland erleichtert. Auch sogenannte "profilrelevante Kräfte" wie Musiker, Handwerker oder Gärtner können nun in Kitas mit spezifischem Konzept unterstützend tätig werden, sofern sie eine entsprechende Qualifizierung durchlaufen haben².
Niedersachsen: Temporäre Absenkung der Qualitätsstandards
In Niedersachsen dürfen Sozialassistentinnen unter bestimmten Voraussetzungen Gruppenleitungen übernehmen – eine Aufgabe, die bislang ausgebildeten Erziehern vorbehalten war³. Auch dürfen in den Randzeiten weniger qualifizierte Personen wie Eltern oder Rentner unterstützend tätig werden. Diese Maßnahmen sollen kurzfristig helfen, Betreuungsausfälle zu vermeiden³. Kritiker warnen jedoch vor einer dauerhaften Verwässerung der Qualitätsstandards.
Brandenburg: Erweiterung des Fachkräftepotenzials
Brandenburg überarbeitete seine Kita-Personalverordnung, um den rechtssicheren Einsatz von Ergänzungskräften zu ermöglichen. Diese dürfen künftig maximal 20 Prozent des Personals ausmachen und müssen eine Mindestqualifizierung von 300 Stunden absolvieren⁴. Zusätzlich wird der Fachkräftebegriff erweitert: Auch Absolventen von Studiengängen in Musik-, Theater- oder Sprachheilpädagogik können nun als pädagogische Fachkräfte anerkannt werden⁴.
Rheinland-Pfalz: Personalmangel trotz Qualitätsgesetz
In Rheinland-Pfalz sind über 80 Prozent der unter Dreijährigen in Gruppen untergebracht, die nicht dem empfohlenen Betreuungsschlüssel von 1:3 entsprechen⁵. Obwohl das Kita-Qualitätsgesetz zusätzliche Mittel bereitstellt, bleiben viele Stellen aufgrund fehlender Bewerber unbesetzt. Der Personalmangel führt teilweise zu eingeschränkten Öffnungszeiten oder Gruppenauflösungen.
Auf dem Weg zu stabileren Kitas
Die Bundesländer gehen sehr unterschiedlich mit dem Fachkräftemangel in Kitas um. Die Ansätze zeigen, dass Flexibilität und Pragmatismus helfen können, Betreuungssicherheit kurzfristig zu gewährleisten. Ob durch gezielte Notfallregelungen wie in NRW oder durch neue Qualifizierungswege wie in Brandenburg – die Weichen für Veränderung sind gestellt.
Damit aus Übergangslösungen nachhaltige Verbesserungen werden, braucht es nun entschlossene Schritte: bessere Rahmenbedingungen für pädagogische Fachkräfte, moderne Ausbildungskonzepte und eine gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufs. Unterstützt durch spezialisierte Plattformen wie WORK4KIDS, die Einrichtungen und Fachkräfte schnell, gezielt und nachhaltig zusammenzubringen, lässt sich der Weg zu einem zukunftsfähigen Kita-System aktiv gestalten.
Quellenverzeichnis
¹ Ruhr24: „Kita-Personalverordnung in NRW – Ergänzungskräfte dürfen bis zu 60 Kinder betreuen“, 2024.
² Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW: „Neue Personalverordnung tritt in Kraft“, 2024.
³ Deutschlandfunk: „Personalmangel in Kitas – Niedersachsen senkt Standards“, 2024.
⁴ Barnim Aktuell: „Brandenburg passt Personalverordnung an“, 2024.
⁵ SWR: „Rheinland-Pfalz: Kita-Notstand trotz Qualitätsgesetz“, 2024.