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Erzieher/in

Gemeinde Nordwestuckermark
location17 Nordwestuckermark, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 28.9.2025
Vollzeit
Stellenausschreibung

Bei der Gemeinde Nordwestuckermark ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Rahmen einer Krankheitsvertretung als

Erzieher/in (m/w/d)

zu besetzen.

Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfasst:

Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters (je nach Einsatzbereich: Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) entsprechend dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg und der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung

die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

Dokumentation der Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Kinder

Anforderungen:

Eine Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Sozialpädagogen/in, Kindheitspädagoge/in oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß Erzieheranerkennungsverordnung gleichgestellte Personen.

Empathie und Freude im Umgang mit Kindern

Wertschätzende und offene Haltung gegenüber unterschiedlichster Familiensituationen

Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Flexibilität, Engagement und organisatorisches Geschick

Interesse an der engagierten Gestaltung der pädagogischen Arbeit

Konfliktfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

eine befristete Stelle aufgrund einer Krankheitsvertretung längstens für 6 Monate, ggf. mit der Option der Verlängerung, mit variablen Arbeitszeiten (30 h bis 35 h in Abhängigkeit der Kinderzahlen) in einer freundlichen und wertschätzenden Arbeitsatmosphäre

einen sicheren Arbeitsplatz in einem vielseitigen, verantwortungsvollen und interessanten Aufgabengebiet mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einem kollegial agierenden Team mit wertschätzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten

Persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten

Vergütung entsprechend des TVöD-VKA, SuE S 8a

eine jährliche Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, eine betriebliche Altersvorsorge und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die Möglichkeit über den Arbeitgeber ein Fahrrad zu leasen

Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich dies auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen ist der Nachweis einer Schwerbehinderung bereits mit der Bewerbung beizufügen.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne in unserem Team arbeiten möchten, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk "vertrauliche Bewerbungsunterlagen" -Lebenslauf, Qualifikation, Zeugnisse, Arbeitszeugnisse/ Beurteilungen/ Referenzschreiben - bis zum 12.10.2025 an die

Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark

Kerstin Hecht/ Personal

Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark.

oder per E-Mail an: k.hecht@nordwestuckermark.de

Wir bitten bei Versendung per E-Mail darum, die Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) bis längstens 30.04.2026 im Hauptamt und werden danach vernichtet.

Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher darum, keine Originale, Mappen u.ä. einzureichen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark nicht erstattet.

Hinweis:

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die notwendigen Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 13 DSGVO) erhalten Sie am Ende dieser Ausschreibung.

https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/datenschutz/rechtliche-grundlagen/