01-53A-24/7 Anpassungslehrgang zur Anerkennung als staatl. anerkannte Erzieher (m/w/d) oder als staatl. anerkannter sozialpäd. Assistent (m/w/d)
Universitätsstadt Tübingen
72 Tübingen, Deutschland
15.4.2025
Erzieher / Erzieherin
Vollzeit
DAS BRINGST DU MIT
Voraussetzung für eine Anerkennung eines ausländischen Berufs- oder Studienabschlusses im schulischen oder vorschulischen Bereich ist das Einreichen Ihrer Nachweise und Zeugnisse bei der zuständigen Stelle des Regierungspräsidiums Stuttgart. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bedingungen zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland.
Dieser Bescheid ist Voraussetzung, um einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Der Bescheid sagt aus, dass eine Anerkennung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher oder zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin / zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten möglich ist und welche Dauer der Anpassungslehrgang, mit welchem Sie die Anerkennung erwerben, umfasst.
Bitte fügen Sie diesen Bescheid des Regierungspräsidiums Ihren Bewerbungsunterlagen bei.
Empfohlen für eine erfolgreiche Durchführung des Anpassungslehrgangs wird das Sprachniveau B2.
HINWEISE
Die Dauer des Anpassungslehrgangs wird vom Regierungspräsidium vorgegeben. Die Dauer kann ca. zwischen 3 und 12 Monaten betragen.
Die Vergütung im Anpassungslehrgang erfolgt nach TVöD SuE S2.
DIE NÄCHSTEN FREIEN PLÄTZE
BEI INTERESSE NIMM GERNE KONTAKT AUF MIT
Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Kindertagesbetreuung
Lukas Siegle
E-Mail ausbildung-kita@tuebingen.de
Telefon 07071 204-2149
Voraussetzung für eine Anerkennung eines ausländischen Berufs- oder Studienabschlusses im schulischen oder vorschulischen Bereich ist das Einreichen Ihrer Nachweise und Zeugnisse bei der zuständigen Stelle des Regierungspräsidiums Stuttgart. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bedingungen zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland.
Dieser Bescheid ist Voraussetzung, um einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Der Bescheid sagt aus, dass eine Anerkennung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher oder zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin / zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten möglich ist und welche Dauer der Anpassungslehrgang, mit welchem Sie die Anerkennung erwerben, umfasst.
Bitte fügen Sie diesen Bescheid des Regierungspräsidiums Ihren Bewerbungsunterlagen bei.
Empfohlen für eine erfolgreiche Durchführung des Anpassungslehrgangs wird das Sprachniveau B2.
HINWEISE
Die Dauer des Anpassungslehrgangs wird vom Regierungspräsidium vorgegeben. Die Dauer kann ca. zwischen 3 und 12 Monaten betragen.
Die Vergütung im Anpassungslehrgang erfolgt nach TVöD SuE S2.
DIE NÄCHSTEN FREIEN PLÄTZE
- 1. April und 1. September
BEI INTERESSE NIMM GERNE KONTAKT AUF MIT
Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Kindertagesbetreuung
Lukas Siegle
E-Mail ausbildung-kita@tuebingen.de
Telefon 07071 204-2149